AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ITCE SYSTEMHAUS GmbH, Marommer Straße 35-37, 22850 Norderstedt (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden, soweit dieser Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende AGB erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dieses gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://www.itce-systemhaus.de/agb abrufbar.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1 Der Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
2.2 Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.3 Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich der Anbieter in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
2.4 Dem Kunden werden kein Eigentums- und Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
3. Zusammenarbeit
3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich alle die Durchführung des Vertrags betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen.
3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse der Vertragsdurchführung.
4. Leistungen
4.1 Die Einzelheiten der vom Anbieter zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien u.a. verpflichtet.
4.3 Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
5. Mitwirkungsleistungen
5.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen, z.B. Anbindung an Datennetz, Telefon, Strom und Klimatisierung, für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.
5.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dieses und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.4 Der Anbieter trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware auszuschließen, kann jedoch nicht allein die Sicherheit der Systeme und Software des Kunden gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, im eigenen Herrschaftsbereich alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seine Systeme durch technisch-organisatorische Maßnahmen vor Schadsoftware, Verschlüsselung von Daten, Fehlverhalten von Mitarbeitern und anderen Bedrohungen zu sichern. Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass auch bei Einhaltung aller Maßnahmen eine 100%ige Sicherheit vor Bedrohungen nicht gegeben ist.
6. Leistungsänderungen
6.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dieses dem Anbieter in Textform mit. Dieser wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz des Anbieters zu vergüten.
6.2 Der Anbieter teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird dieser einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
6.5 Wünscht der Anbieter eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dieses dem Kunden mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag gemäß Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt der Anbieter.