AGB

1. Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ITCE SYSTEMHAUS GmbH, Marommer Straße 35-37, 22850 Norderstedt (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden, soweit dieser Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 
1.2    Entgegenstehende oder abweichende AGB erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dieses gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt. 
1.3    Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://www.itce-systemhaus.de/agb abrufbar. 

2.    Angebote, Vertragsschluss, Form

2.1    Der Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. 
2.2    Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich. 
2.3    Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich der Anbieter in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe. 
2.4    Dem Kunden werden kein Eigentums- und Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. 

3.    Zusammenarbeit 

3.1    Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich alle die Durchführung des Vertrags betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. 
3.2    Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse der Vertragsdurchführung.

4.    Leistungen 

4.1    Die Einzelheiten der vom Anbieter zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. 
4.2    Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien u.a. verpflichtet. 
4.3    Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. 

5. Mitwirkungsleistungen

5.1    Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen, z.B. Anbindung an Datennetz, Telefon, Strom und Klimatisierung, für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.
5.2    Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dieses und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. 
5.3    Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.4    Der Anbieter trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware auszuschließen, kann jedoch nicht allein die Sicherheit der Systeme und Software des Kunden gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, im eigenen Herrschaftsbereich alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seine Systeme durch technisch-organisatorische Maßnahmen vor Schadsoftware, Verschlüsselung von Daten, Fehlverhalten von Mitarbeitern und anderen Bedrohungen zu sichern. Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass auch bei Einhaltung aller Maßnahmen eine 100%ige Sicherheit vor Bedrohungen nicht gegeben ist.
 

6. Leistungsänderungen

6.1    Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dieses dem Anbieter in Textform mit. Dieser wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz des Anbieters zu vergüten.
6.2    Der Anbieter teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird dieser einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3    Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4    Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 
6.5    Wünscht der Anbieter eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dieses dem Kunden mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag gemäß Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt der Anbieter.

7. Freigabe

7.1    Der Kunde ist nach Aufforderung des Anbieters zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können. 
7.2    Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Pkt. 6). 

8. Termine

8.1    Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen oder höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8.2    Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

9. Versand

9.1    Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
9.2    Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann der Anbieter die jeweils für ihn günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Der Anbieter wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
9.3    Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

10. Fremdleistungen

10.1    Der Anbieter wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen. 
10.2     Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

11. Vergütung

11.1    Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
11.2    Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.3    Kostenvoranschläge des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Anbieter schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird der Anbieter den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

12. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

12.1    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
12.2    Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
12.3    Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
 

13. Mängelansprüche

13.1    Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
13.2    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. 
13.3    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Die Haftung lt. Pkt. 15  bleibt unberührt.

14. Fremdgarantien

14.1    Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller gegenüber dem Kunden abgegeben werden. Sie verpflichten daher nicht den Anbieter. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt dieser die Kosten des Transports, Auf- und Abbaus sowie eines Ersatzgeräts. 14.2    Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller, behält sich aber vor, für den dadurch entstehenden Aufwand eine Vergütung nach dem vereinbarten Stundensatz zu verlangen. 
 

15. Haftung

15.1    Im Fall von Vorsatz haftet der Anbieter unbeschränkt. In Fällen grober einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet der Anbieter auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
15.2    Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
15.3    Vorstehende Regelungen gelten auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Gehilfen des Anbieters.
15.4    Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Datensicherung des Kunden) beschränkt.
15.5    Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. 

16. Fremdinhalte, Domain-Namen

16.1    Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare, gewichtige Risiken hinweisen. 
16.2    Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte der Anbieter selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

17. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von Leistungen

17.1    Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche des Anbieters aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum des Anbieters.
17.2    Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. 
17.3    Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt. Bei dieser Entscheidung wird der Anbieter die berechtigen Interessen des Kunden berücksichtigen.
17.4    Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu sperren, sofern sich dieser mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug befindet. In diesem Fall besteht die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung fort.

18. Verfügbarkeit der Rechenzentrumsleistungen, Löschung von Daten

18.1    Der Anbieter sichert dem Kunden eine Verfügbarkeit der Rechenzentrumsleistungen von 98,5% über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Verfügbarkeit vereinbart wurde.
18.2    Mit dem Kunden abgestimmte Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten und Abschaltungen sowie Zeiträume, in denen die Leistungen wegen technischer oder sonstiger Umstände, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, z.B. höhere Gewalt, Störungen in Telekommunikationsnetzen oder Bedrohung durch äußere Gefahren in Form von Viren, Trojanern oder Hacking, nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind, zählen nicht zu Zeiten der Nichtverfügbarkeit.
18.3    Bei Kündigung der Leistungen ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung die Löschung aller von der Kündigung betroffenen Daten des Kunden vorzunehmen.
   

19. Geheimhaltung

19.1    Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionen dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. 
19.2    Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 
19.3    Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Partei kein berechtigtes Interesse an diesen geltend machen kann. 
19.4    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Kundenwunsch kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

20. Datenschutz

20.1.    Der Abieter ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. 
20.2.    Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Inhalt des Vertrages ist.

21. Schlussbestimmungen

21.1    Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung des Anbieters. 
21.2    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Norderstedt. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Der Anbieter hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen. 
21.3    Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 
21.4    Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.


(Stand: 28.06.2024)